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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | 60 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 856413 | ||
Datum | 17.02.2020 09:51 MSG-Nr: [ 856413 ] | 2218 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars B. Wenn ich nun nach Jugendschutzgesetz (JuSchG) extrem auslegen würde:...müssten wir verstärkt darauf hinwirken, dass die 16jährigen von heute möglichst früh heiraten. Denn dann haben sie - so rein nach JuSchG - alles Grauen dieser Welt erlebt und weite Teile des JuSchG gelten nicht mehr. Sowas müsste man mal in die Brandschutzgesetze und UVVs einarbeiten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sebastian K. [17.02.20 09:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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