Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | 60 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 856423 |
Datum | 17.02.2020 11:16 MSG-Nr: [ 856423 ] | 2273 x gelesen |
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppführer
2. Task Force
Guten Tag
Geschrieben von Lars B.
Nur was ändert sich ( frag ich jetzt mal provokativ) wenn der Kamerad(m/w/d) dann 18 ist und den TM 2 abgeschlossen hat, auch dann ist er nur Truppmann und muss einen Truppführer(somit Betreuer) bei sich haben?!
Ich glaube, dass man da unterscheiden muß, zum Einsatz Minderjähriger schreibt die UVV-Feuerwehren bez. der Aufsicht:
" §17 Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr
(2) Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche als Feuerwehrangehörige am Dienst der aktiven Feuerwehrangehörigen nur nach landesrechtlichen Bestimmungen und nur außerhalb des Gefahrenbereichs unter Aufsicht erfahrener Feuerwehrangehöriger mitwirken.
Der Gefahrenbereich und Aufsichtführende sind von der jeweils verantwortlichen Führungskraft zu bestimmen. [...] "
Ich gehe davon aus, dass da eine ganz bestimmte und von der verantwortlichen Führungskraft für diesen Einsatz etxra benannte Person gemeint ist, könnte auch der TF sein ?!
Beim Einsatz als Truppmann Ü-18 ergäbe sich das automatisch aus der takt. Zusammensetzung des jeweiligen Trupps/Gruppe.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [17.02.20 11:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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