Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 856432 |
Datum | 17.02.2020 15:13 MSG-Nr: [ 856432 ] | 2287 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Deutsches Rotes Kreuz
Das betrifft nur in Kraft gesetzte Unfallverhütungsvorschriften und auch nur dann, wenn ein Verstoß einen Ordnungswidrigkeitentatbestand darstellt und die UVV ausdrücklich darauf hinweist.
Die DGUV Regeln, Grundsätze und Informationen sind in diesem Bezug nachrangig, sie konkretisieren zwar die UVV, sind aber nicht verbindlich; du darfst also auch andere Wege und Mittel nutzen, wenn das Schutzziel der UVV erreicht wird.
im DRK gelten übrigens alle erlassenen Unfallverhütungsvorschriften, soweit anwendbar und zutreffend (BUV).
Grüße
Udo Burkhard
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