Rubrik | Unfallverhütung |
zurück
|
Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz #
| 60 Beiträge |
Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 856449 |
Datum | 17.02.2020 23:02 MSG-Nr: [ 856449 ] | 1689 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehr
1. Feuerwehrschlüsselkasten, heute: Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
2. Feuerwehrschutzkleidung
Geschrieben von Christian R.Dazu kommt, dass der jeweilige Ausbilder eine echte Berufserfahrung mitbringt, die weit über das hinausgeht, was der übliche Feuerwehrmann in 10 oder 20 Dienstjahren ansammelt. Von daher hinkt der Vergleich mit den Azubis doch sehr.
Der Ausbilder oder der Kollege, bei dem der Azubi gerade mitläuft ist manchmal auch der gerade ausgelernete Geselle mit 18 oder 19 Jahren. Weit mehr als ein erfahrener, gut ausgebildeter FA ist das sicher in vielen Fällen nicht. Und wenn eine Lehre 3 Jahre dauert und der Azubi in manchen Fällen am Anfang 15 ist wird es mit Ausbildungsinhalten aufschieben bis er 18 ist aber schwierig.
Wie muss ich mir das vorstellen? Wir Menschen, oder zumindest wir Deutschen, sind bis einen Tag vor Vollendung unseres 18. Lebensjahres dumme, naive, tollpatschige, schwache, ungeschickte Kinder und dann macht es in der Nacht ZOOM und wir sind 18, volljährig, verantwortungsbewusst, stark, geschickt und können alle gefährlichen Dinge ohne Problme.
Selbstverständlich muss man Auszubildende (ganz allgemein, nicht nur im Sinne von Lehrling (SB)) entsprechend ihrer Vorkenntnis anleiten und führen. Im FW-Einsatz ist das nicht immer einfach und manchmal heißts vielleicht "Setz dich ins Fahrzeug!" oder "Stell dich an den Rand, jetzt müssens die Erfahrenen mal alleine machen, es pressiert!" oder von vornherein "Heute kannst Du nicht mit!" Aber ich finde es gut, die 2 Jahre mit den 16 und 17-jährigen zu haben, in denen man sie an den vollen Einsatzdienst heranführt. Der Vorteil ist, dass sie sich noch leichter etwas sagen lassen, als wenn sie gerade ob Führerescheinerwerbs und uneingeschränkter Partyerlaubnis vor Kraft und Erwachsenheit kaum gehen können. Und wenn es nicht funktioniert, kann man sie auch nocheinmal zurückstellen. Es ist Einsatzdienst auf Probe.
Mit 18 dürfen sie ja dann schon z.B. auf AGT-Lehrgang gehen und da sollten sie halt schon einmal zumindest ein paar Blaulichtfahrten gemacht haben noch besser auch schon mal bei einem Brandeinsatz dabei gewesen sein.
Gymnasiasten machen mit 18 Abi und gehen weg zum studieren oder für ein Jahr ins Ausland o.ä. Danach bzw. am Studienort wieder mit der Feuerwehr anzufangen fällt sicher leichter, wenn man schon Einsätze gefahren ist und in einer neuen FW nicht völlig grün anfängt.
Das Muster, dass man mit 16 eine 1.Stufe darf und mit 18 dann mehr findet man ja auch beim Jugendschutzgesetz, bei den Führerscheinen, FSK und auch bei der Gesetzgebung zur sexuellen Selbstbestimmung wieder. Dieses Stufenkonzept finde ich gut.
Mit vier Saugschleich!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|