Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz #
| 60 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 856465 |
Datum | 18.02.2020 14:29 MSG-Nr: [ 856465 ] | 1525 x gelesen |
Geschrieben von Christian R.Was bringt es denn tatsächlich, wenn man mit U18 schon zum Einsatz mit darf? Es bringt den Umstand, dass sich die Jugend nicht veräppelt vorkommt. Man lässt sie in einigen Ländern ab 16 in die Einsatzabteilungen kommen, damit sie dort "wertvolle Erfahrungen bei Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen, Übungen sowie innerhalb der bestehenden Gemeinschaft sammeln" - so hübsch hat es der Innenminister von Thüringen gesagt, als die Haltung der Unfallkasse dort Thema einer Anfrage war. Dann ist es unsinnig, sie auch von den alltäglichen Einsätzen abzuhalten, die sich von Ausbildungsveranstaltungen und Übungen praktisch nur durch die fehlende vorherige Terminabsprache unterscheiden. Die Unterscheidung, ob ein Einsatz darunter fällt, oder ob es etwas für U18 nicht geeignetes ist, können die involvierten Führungskräfte anhand der Alarmierung und des Führungsvorganges mit hinreichender Wahrscheinlichkeit treffen, und die Mitwirkung der U18 entsprechend steuern. Denn der Großteil der Infos, die man dazu braucht, ist bei weitem nicht nur für die U18 interessant, sondern muss eh erkundet und beachtet werden.
Mit dem kategorischen Ausschluss veräppelt man also die Jugend, und die wird ihre Motivation, sich weiter zu beteiligen, dann entsprechend anpassen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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