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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | 60 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 856470 | ||
Datum | 18.02.2020 16:05 MSG-Nr: [ 856470 ] | 1234 x gelesen | ||
hallo, dazu möchte ich ergänzend auf dieses Posting aufmerksam machen: 'Jugendliche unter 16 bei Einsätzen' von Jürgen M. Vor vielen vielen Jahre kam es zu einer Verhandlung am Sozialgericht in Stuttgart. Ein ehemaliges Mitglied einer Jugendfeuerwehr ist als Schaulustiger bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Er war zu dem Zeitpunkt kein Mitglied in einer Feuerwehr. War nur zufällig in unmittelbarer Nähe des Brandorts. Eine Gasflasche hat ihn getroffen :-( Also keine Einsatzkraft. Auch "ausserhalb" des üblicher Weise definierten Gefahrenbereiches. Trotzdem wurde er getroffen und verstarb. Ein Einsatz ist per se gefährlich. Auch der Keller unter Wasser, die kleine Ölspur o.Ä. Ich hab volles Verständnis wenn im Vorfeld entschieden wird das die Altersgrenze nun halt auf 18 Jahre festgelegt wird. Als Führungskraft ist es schon ein Unterschied ob eine Einsatzkraft die zu Schaden kommt unter oder über 18 Jahre alt ist. Daher finde ich die Grundsatzentscheidung mit der Altersgrenze von 18 Jahren sinnvoll. ach ja - Baden-Württemberg ist deswegen auch noch nicht abgebrannt ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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