Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Baiersdorf / Bayern | 856534 |
Datum | 21.02.2020 13:35 MSG-Nr: [ 856534 ] | 1972 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Hier wird gerade ziemlich viel durcheinander geworfen:
Zunächst einmal zu den DIN´s: Eine DIN wird erst dann verbindlich für den Bauherrn und die am Bau Beteiligten, wenn in einem Genehmigungsbescheid oder beispielsweise in einem Brandschutznachweis für ein Gebäude explizit darauf verwiesen wird. Und selbst dann muss der Inhalt nicht wörtlich umgesetzt werden, sondern es kann jederzeit ein Ersatz der darin genannten Maßnahme durch eine als gleichwertig einzustufende Maßnahme erfolgen. Was gleichwertig ist, darüber wird oft gestritten.
Die FUK´s haben wie andere Berufsgenossenschaften auch kaum eine Handhabe, Verstöße gegen DIN´s zu ahnden oder dagegen einzuschreiten, denn es ist gar nicht ihr Zuständigkeitsbereich. Hier müsste vorrangig die Bauaufsichtbehörde, die genehmigende Behörde oder die Gewerbeaufsicht tätig werden.
Auch der Vollzug des Arbeitsstättenrechts, des Gefahrstoffrechts, des BioStoff-Rechts (TRGS oder TRBA´s sind z.B. wichtig, wenn es um die Durchsetzung von Maßnahmen zur Schwarz-Weiß-Trennung in Gerätehäusern geht) und anderer staatlicher Arbeitsschutzvorgaben fällt primär erst einmal in den Bereich der Gewerbeaufsicht.
Die "Bibel" und der FUK´s hingegen ist das SGB VII. Deshalb werden die FUK´s i.d.R. nur in dessen Wirkungsbereich dort einschreiten (können), wo ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften bzw. Regeln, Grundsätze oder Informationen der Unfallversicherungsträger nachweisbar ist.
Man sollte sich also genau überlegen, wen man bei welcher Fragestellung und Berufung auf welche Vorschrift o.ä. zu Rate zieht, um die bestmögliche Auskunft und vor allem auch bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Viele Grüße aus Franken
Stefan
Meine eigene Meinung, sonst nichts...
https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn
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