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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sicherung eines Löschteichs? | 22 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 856548 | ||
Datum | 22.02.2020 08:16 MSG-Nr: [ 856548 ] | 2456 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas S. Was ist denn mit der Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern, wenn das Verschwinden/Ausbleiben eines 5-Jährigen nach Stunden von seinem Bruder entdeckt wird? Nene, die Kinder wurden erst nach Stunden entdeckt. Das den Eltern erst nach 23 Uhr aufgefallen ist, dass die Kinder weg sind glaub ich dann doch nicht und das steht so auch nirgends. Zusätzlich sollte allgemein bekannt sein, das Schilder wie. Eltern haften für ihre Kinder genauso pauschal schwachsinnig ist, wie Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen. Das sind alles pauschale Floskeln, die überhaupt keine rechtliche Wirkung entfalten. Und wenn hier durch extrem rutschige Steine, eine gefährliche Situation herbeigefügt wird ist der Schuldspruch in meinen Augen verständlich. | ||||
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