Grüß Euch zusammen,
ich hab seit vorgestern relativ viele Artikel zu diesem Fall durchstöbert und würde noch ein paar Sachen ergänzen, die ich dabei gefunden habe. Die Quellen kann ich leider nicht mehr nennen, da müsst Ihr dann selber Googlen.
- Ein Verfahren gegen die Eltern wurde auch eröffnet. Das Verfahren wurde eingestellt, aber nicht, weil keine Schuld oder kein Tatbestand vorliegen würde, sondern weil eine Strafe neben dem erlittenen Leid der Eltern nicht mehr ins Gewicht fallen würde. Also ja: Die Eltern waren an dem Unglück mit Schuld.
- Der Teich ist angeblich bereits 200 Jahre alt und wurde damals wohl als Löschteich angelegt (damit dürfte es schwierig werden den ausführenden Architekten zu belangen ;-))
- Der Teich wurde vor mehreren Jahren offiziell als Löschteich "entwidmet". Ob das in der Amtszeit des aktuellen Bürgermeisters oder bereits davor geschah ging aus den Artikeln nicht hervor.
- Der Teich wurde seit vielen Jahren als Freizeiteinrichtung und Badeweiher genutzt, am Ufer waren entsprechende Freizeiteinrichtungen (Grillplatz...) von der Gemeinde eingerichtet.
- Der Kostenrahmen für die Einzäunung des Weihers wäre angeblich so hoch gewesen, dass der Bürgermeister das wahrscheinlich alleine nicht anordnen hätte können, sondern der Stadtrat oder wie immer das Gremium dort oben heißt, zustimmen hätte müssen.
Zum Schluss meine persönliche Meinung:
Generell gibt es sowohl an natürlichen Gewässern als auch an künstlichen Gewässern Stellen, an denen man ins Wasser fallen kann und nicht mehr herauskommt. Dass hier von der Haftung ein Unterschied zwischen natürlich und künstlich in der Haftung gemacht wird ist für mich nachvollziehbar. Wer eine künstliche Gefahrenstelle errichtet oder (wenn bereits früher errichtet worden) betreibt, der muss dafür sorgen, dass das abgesichert wird.
Mir stellt sich jetzt die Frage, wie weit das in die Vergangenheit zurückreicht? Der Mein-Donaukanal, muss der jetzt auch eingezäunt werden? Da gibt es ganz ganz viele Stellen, an denen man von selber nicht mehr aus dem Wasser kommt! Wie siehts mit der Donau in Regensburg z.B. aus? Da gibt's quer durch die Stadt kein Geländer und man kann ins Wasser fallen und hat mehrere Meter eine Art Kaimauer, da kommst Du auch nur schwer von alleine wieder raus. Alle paar Meter gibt's ne Leiter, aber erreicht ein Kind ja im Leben nicht!!! Bei Hochwasser z.B. schon gar nicht.
Die nächste Frage, die sich mir stellt ist, ob die ganzen Stellen unterm Bürgermeister jetzt auch mit dran sind? Es gibt bestimmt einen städtischen Bauhof, der die Anlage pflegt: hätte da jemand an den Bürgermeister berichten müssen? (Provokativ gefragt, nicht ganz ernst gemeint)
Alles in Allem kann ich hier ein (Straf-)Urteil gegen die Person des Bürgermeisters nicht verstehen. Dass die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht trifft und die damit zivilrechtlich Schadensersatzpflichtig ist, das ist mir völlig klar. Aber eine strafrechtliche Verantwortlichkeit finde ich sehr schwierig (mit den in den Artikeln vorhandenen Informationen). Die würde ich erst dann sehen, wenn jemand einen Hinweis gegeben hat und dann nichts gemacht wurde.
Klar, Unfälle passieren nicht, sondern werden verursacht. Verursacht haben das mit Sicherheit die Eltern und ein Stück weit auch die Gemeinde. Aber jetzt pauschal auf den Chef der Gemeinde zuzugehen, ohne dass konkrete Pflichtverletzungen durch diese Person vorliegen, das ist schon fast ein kleines Novum in der Rechtsprechung. Ich bin gespannt ob das in 2. Instanz so hält. Immer vorbehaltlich, dass nicht noch wichtige Informationen fehlen.
lg
Stefan
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Geändert von Stefan D. [22.02.20 13:24] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |