News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Coronavirus in Deutschland | 731 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 856684 | ||
Datum | 25.02.2020 22:05 MSG-Nr: [ 856684 ] | 30328 x gelesen | ||
Infos: | alle 29 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Jürgen M. Wie ist eigentlich die Rechtslage hier in Deutschland? => Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) Wesentlich sind dabei 5. Abschnitt - Bekämpfung übertragbarer Krankheiten § 24Behandlung übertragbarer Krankheiten § 25Ermittlungen § 26Teilnahme des behandelnden Arztes § 27Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes § 28Schutzmaßnahmen § 29Beobachtung § 30Quarantäne § 31Berufliches Tätigkeitsverbot § 32Erlass von Rechtsverordnungen => Zuständige Behörde = Gesundheitsamt Der Amtsarzt ist in Feuerwehrdenken der "bestellte Einsatzleiter" für eine solche Lage. Feuerwehr/THW/Hilfsorganisation ect. arbeiten dann als Erfüllungsgehilfe bzw. Verwaltungshelfer. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|