Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sicherung eines Löschteichs? | 22 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 856743 |
Datum | 27.02.2020 19:06 MSG-Nr: [ 856743 ] | 1675 x gelesen |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Klaus K.Nach meiner Auffassung wäre der BM berechtigt schuldig, wenn der Teich im Verzeichnis der Löchwasserentnahmestellen offiziell als Löschwasserentmahmestelle für den Grund- und Objektschutz ausgewiesen wird. Betrifft ebenso das Organisationsversagen der Kommune, ein derartiges Verzeichnis nicht zu besitzen bzw. es soll es ja auch geben, dass gefakte Angaben drin stehen.
MkG
Klaus
Dann mal die Frage, wo beginnt und wo endet es? Wir haben im Stadtgebiet mehrere Seen, Regenrückhaltebecken und vorbereitete Saugstellen am Fluss- bzw. Kanalufer, die mit festen Saugleitungen und oberirdischen Anschlüssen ausgerüstet sind. Sie sind in den Brandschutzplänen als Löschwasserentnahmestellen ausgewiesen und werden auch regelmäßig beübt. Sind das jetzt Löschwasserteiche nach DIN? Der größte See hat einen Umfang von knapp 3 km, muß der jetzt auch eingezäunt werden?
in den behandelten Fall geht es ja um einen größeren Badeteich mit einer Löschwasserentnahmestelle und nicht um ein 20x20m Becken, welches man umzäunen kann.
Manchmal gibt es auch Dinge, die man nicht beeinflussen kann.
Heinrich
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