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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 857129 | ||
Datum | 13.03.2020 22:13 MSG-Nr: [ 857129 ] | 10403 x gelesen | ||
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MdI RLP: Umgang mit Zusammenkünften im Bereich des Bevölkerungsschutzes ...anlässlich der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus wurden die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen zu verbieten. Das Verbot ist bis zum 10. April 2020 befristet.Bei Veranstaltungen mit bis zu 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sollte hinterfragt werden, ob diese tatsächlich notwendig sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, empfiehlt die Landesregierung dringend, von der Durchführung bzw. Planung abzusehen. Dies empfiehlt sich auch aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes insbesondere für Zusammenkünfte im Bereich des Bevölkerungsschutzes, denn hier gilt es die Einsatzbereitschaft der Einrichtungen und Organisationen aufrecht zu erhalten. Dem Aspekt der Prävention kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Im Einzelfall ist eine Abwägung des potentiellen Infektionsrisikos mit der Bedeutung der Veranstaltung für das Funktionieren des Bevölkerungsschutzes vorzunehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen mitteilen, dass ab Montag, 16. März 2020 bis auf weiteres keine Lehrgänge und Seminare mehr an der Feuerwehr-und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz (LFKS) in Koblenz stattfinden werden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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