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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland # | 288 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 857202 | ||
Datum | 16.03.2020 09:49 MSG-Nr: [ 857202 ] | 8897 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. in der momentanen Situation dürfte eine fehlende Belastungsübung auf einer Atemschutzstrecke relativ "egal" sein. Geschrieben von Uwe T. Lt. der entsprechenden FwDv ist diese vorgeschrieben.Ja, die FwDV 7 schreibt eine Belastungsprüfung vor. Und Fristen. Und das die Belastungsübung in einer nach DIN 14 093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage - und jetzt wirds interessant - oder mindestens einer für eine Belastungsübung geeigneten, gleichwertigen Anlage (!) durchzuführen ist. Also Gretchenfrage: Was ist eine gleichwertige Anlage? FwDV weiterlesen: Die DV 7 nennt Belastungswerte, die zu erbringen sind, Beispiele (!!) für einen Übungsablauf und eine Umrechnung von Übungsbewegungen in Belastungswerte. Also könnte man auf die Idee kommen, eine geeignete, gleichwertige Anlage ist eine Anlage, in der die Belastungswerte durch Übungsbewegungen abgeleistet werden können. Also: größeres Haus suchen, 80 Meter Treppensteigen, bei manchen Geschossen Licht aus, und dazu ne Hausmeisterin die die Leute mal ordentlich anschreit was der Blödsinn soll => schon ist die Belastungsübung in einer geeigneten, gleichwertigen Anlage erledigt. Also nur weil die Krabbelkäfige erstmal geschlossen, und später Termine sicher erstmal schwer zu kriegen sind, fällt die Belastungsübung nicht flach. Die könnte man auch einfacher haben. Übrigens auch ganz ohne Corona. Eine Wehr hier im Umkreis macht das schonmal im örtlichen Altenheim. Da fällt die Hausmeisterin weg, und wird durch Anfeuerungsrufe der Bewohner ersetzt. Das fällt jetzt natürlich auch erstmal flach, aber wer unbedingt seine AGT belastungsgeprüft haben will, hier wäre ausnahmsweise mal ein Kirchturmdenken hilfreich. Viele Kirchtürme sind Krabbelkäfige in senkrecht. Und wenn die G26.3 abgelaufen ist, werden auch nicht gleich alle GF im Kerker landen. Denn wieder die FwDV 7 mit ihren schlauen Worten: "Jeder Atemschutzgeräteträger muss -...- aus eigenem Interesse heraus dafür Sorge tragen, dass die regelmäßige Nachuntersuchung innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt wird. Fühlt sich die Einsatzkraft zum Tragen von Atemschutz nicht in der Lage, muss sie dies der zuständigen Führungskraft mitteilen." Also wer beim gemeldeten Zimmerbrand mit Menschenleben in Gefahr, als seit einigen Wochen G26 überfälliger AGT steht und merkt, dass nicht genug vorschriftskonforme AGT da sind, hat nicht die Auswahl zwischen sturer Vorschriftenliebe und pragmatischem Denken, wie so oft wäre eine pragmatische Vorschriftsanwendung der einfachste und beste Weg. Die meisten Vorschriften der FW sind nämlich letztlich genau dafür da. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sebastian K. [16.03.20 10:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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