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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 857209 | ||
Datum | 16.03.2020 13:05 MSG-Nr: [ 857209 ] | 8391 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Es gehört zum regulären Tätigkeitsprofil eines GF, Entscheidungen zu treffen die hinterher schwerwiegende Folgen haben können. Unterschreib ich dir sofort. Aber, wenn ich die Faktoren beeinflussen kann welche den schwerwiegenden Entscheidungen zugrundeliegen muss ich dies tun. Jede Wehr sollte einen Mechanismus haben, der dem AGT zweifelsfrei bescheinigt einsatzbereit zu sein (G26/Strecke). Die Frage der Tauglichkeit (G26/Strecke) darf sich nicht erst an der ES stellen. Schwierige Entscheidungen zu treffen heißt im Zweifelsfall der LS mitteilen zu müssen das nur xmal AGT auf dem LF/TSW zur ES fahren. Um beim Beispiel zu bleiben. Geschrieben von Eike R.
Als GF ist es nicht dein Job dies zu wissen. Du muss darauf vertrauen können, das der AGT weiß ob er darf oder nicht. Geschrieben von Henning K. Und du meinst es geht dem GF hinterher besser, wenn das Kind tot ist? Das hab ich genau wo geschrieben? Wir können uns jetzt hier im Kreis drehen und wilde Szenarien aus den Fingern saugen. Fakt ist, sollten die Unfallkassen nicht dem Beispiel aus Niedersachsen folgen, werden über kurz oder lang diverse AGT nicht mehr einsatzbereit sein. Wie das jede Wehr für sich selbst handhabt und mit welchen Folgen, wird sich zeigen wenn sich ein Unfall unter Atemschutz ereignet. Wovon wir alle hoffen das er nicht eintritt. Geschrieben von Henning K. Niemand behauptet, dass das immer einfach ist. Man muss es sich aber auch nicht unnötig schwerer machen man(n) lernt nie aus | ||||
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