ich denke der Einsatzsdienst für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ist da kein Problem.
Ev. wurden die einfach beim der Formulierung der Verordnung vergessen.
Hier in BaWü sind wir noch nicht so weit. Aber falls es da auch so weit kommt werde ich im Alarmfall trotzdem ins Gerätehaus gehen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt