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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland # | 288 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 857359 | ||
Datum | 21.03.2020 09:39 MSG-Nr: [ 857359 ] | 7381 x gelesen | ||
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Grüß Euch nochmal :-) Natürlich gibt es auch im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder Bundesrecht!!! Nehmen wir mal als Beispiel das Versammlungsrecht. Das war bis vor wenigen Jahren im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes angesiedelt und ist mittlerweile in der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder. Das Bundesversammlungsgesetz wurde damit trotzdem nicht aufgehoben. Es gibt nämlich Länder, die bis heute darauf verzichtet haben ein eigenes Landesversammlungsgesetz zu erlassen. In diesen Ländern gilt das Bundesversammlungsgesetz, da es nicht aufgehoben wurde, weiter. In Ländern in denen ein Versammlungsgesetz erlassen wurde gilt das Landesrecht. Deswegen ist es eben wichtig zu wissen, dass der Grundsatz Bundesrecht gilt Landesrecht nur für bestimmte Bereiche gilt. Und nein, ich widerspreche mir nicht selbst. Natürlich kann das IfSG Beschränkungen gegen einzelne Personen beinhalten. Der Status Feuerwehrmann gibt hier keine Immunität vor dem Gesetz. Die Feuerwehr muss sich auch an Regeln, die für alle gelten (z.B. Verkehrsrecht oder eben auch eine fiktive Beschränkung nach dem IfSG einen Mundschutz zu tragen) halten. Das IfSG kann aber nicht in das Feuerwehrwesen an sich eingreifen. Weil eben das das Feuerwehrwesen in den Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Landes fällt und hier eben der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht nicht greift. Damit kann die Allgemeinverfügung aufgrund des IfSG nicht den Feuerwehrdienst an sich unmöglich machen! Sei mir nicht böse, aber jetzt bin ich wirklich ein wenig verärgert. Ich habe einen ganz neutralen Beitrag geschrieben, in dem ich nur erläutert habe, dass das, was uns der gesunde Menschenverstand sagt auch der Rechtslage entspricht und Du hast nichts besseres zu tun als einen Grundsatz einfach falsch hier in den Raum zu werfen. Wozu? Willst Du wirklich anzweifeln, dass wir weiter Einsatzdienst leisten??? Ich hab Dir das jetzt ganz ausführlich erklärt und du beharrst trotzdem auf dem schlicht und einfach falschen Halbwissen. Ganz abgesehen von dem Fehlen jeglicher Höflichkeit und Etikette. In Ordnung ist das nicht. Schönen Gruß Stefan | ||||
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