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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGleichzeitig in zwei Wehren21 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857518
Datum26.03.2020 08:31      MSG-Nr: [ 857518 ]2729 x gelesen

Die übliche Form dürfte die Mitgliedschaft am Wohnort und eine "Zweitmitgliedschaft" am Arbeitsort sein, verbreitet findet man auch Leute die aus dem langjährigen Wohnort weggezogen sind, aber noch in Reichweite, und die deshalb die Verbindung zur langjährigen Wehr aufrechterhalten wollen. Und ganz oft findet man Einsatzkräfte, die meinen sie wären in zwei Feuerwehren, manche dieser Feuerwehren glauben das auch, dabei handelt es sich auch in Verbandsgemeinden zunächst mal nur um zwei Einheiten innerhalb einer Feuerwehr, da die Verbandsgemeinde der Aufgabenträger ist. In diesen Fällen ist das organisatorisch eigentlich am einfachsten möglich, an zwei Standorten mitzuspielen.
Eine Mitgliedschaft bei einem anderen Aufgabenträger, weil einem am Heimatstandort zu wenig geboten wird, ist rechtlich nicht generell ausgeschlossen, praktisch aber 1. sehr selten, und 2. sehr fragwürdig. Denn ohne Ärger geht das mit Sicherheit nicht über die Bühne. Auch Standorte mit wenigen Einsätzen haben eine Mindestfortbildung zu leisten, und können organisatorisch (Ausrückegemeinschaften etc.) zum einen einsatzmäßig aufgewertet werden, als auch ausbildungsmäßig. Gerade für Neueinsteiger auf der Suche nach Erfahrung bietet es sich an, die Truppmannausbildung Teil 2 weitestgehend mind. auf VG-Ebene zu machen. Wollen Neueinsteiger in eine zweite Wehr, liegt der Verdacht nahe, dass der erste Standort nicht gut eingebunden ist, die Ausbildung nicht zeitgemäß organisiert wird oder - was auch sein kann - der Neueinsteiger einfach etwas ruhiger werden müsste.
Die Einsatzzahlen der FW Scheibenhardt, auch wenn da nicht wöchentlich Wolkenkratzer abgelöscht werden, finde ich jetzt nicht so gering, die Ausstattung gefällt mir angesichts der Ortsgröße auch sehr gut, und die JF scheint auch schon VG-weit zusammen zu üben. Vielleicht da mit engagieren? Das Sammeln von Erfahrung scheint mir unter den Bedingungen auch möglich, ohne dauerhaft auf dem Gaspedal zu stehen. Wenn natürlich eine zweite Wehr am Arbeitsort ist (vorher Arbeitgeber mal anfragen!), oder man eh die halbe Zeit bei der Freundin in deren Wohnort verbringt (dann vorher Freundin fragen!), kann man mal deren Wehrführer ansprechen, ob man sich dort zusätzlich einbringen kann. Das weitere Prozedere wird eh von denen abhängen, denn was die einzelnen Aufgabenträger aus der LBKG-Regelung machen, geht ortsabhängig vom einfachen Kopfnicken bis zum Passierschein A38, da kann man keine generelle Vorgehensweise vorhersagen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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