Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Probleme ein TLF 9000 zuzulassen | 13 Beiträge |
Autor | Söre8n B8., St. Wendel / Saarland | 857731 |
Datum | 02.04.2020 19:02 MSG-Nr: [ 857731 ] | 1822 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
An welcher Stelle kennt er denn den Unterschied zwischen StVO und StVZO nicht? Mal von der Tatsache abgesehen dass die Antwort wohl kaum vom Minister persönlich geschrieben wird.
Wie schon geschrieben gibt es auch in der StVZO Ausnahmen für die Feuerwehr.
Geschrieben von StVZO §70
(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.
Soll man jetzt sagen "Respekt, eine Einsatzkraft, die wichtige Ausnahmen für Einsatzkräfte nicht auseinander halten kann ...Das steigert doch das Vertrauen in die Einsatzkräfte mal wieder ungemein."?
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