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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 857797 | ||
Datum | 06.04.2020 09:29 MSG-Nr: [ 857797 ] | 2513 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Über den GStB ist er jetzt verbreitet. Der Referentenentwurf hat bescheidene 287 Seiten, also falls jemand ne Lektüre über Ostern braucht... Hab es inzwischen auch, aber für Ostern eingeplant, der Familienkaffee fällt ja eh flach.... Geschrieben von Sebastian K. - Nachdem man landesseitig nun einige Zeit lang bestritten hat, dass die Kostenersatzeinnahmen bei den Verwaltungen in keinem Verhältnis zum Berechnungsaufwand stehen, vereinfacht man die Berechnungen nun deutlich, mit der offiziellen Begründung, dass die Einnahmen der Kostenersätze aktuell in einem "krassen Missverhältnis" zum Aufwand stehen. Ach, wie überraschend..... Geschrieben von Sebastian K. - Das zeitübliche Gendern und Modernisieren ist natürlich auch dabei, wir bilden uns demnächst also nicht mehr fort, sondern weiter Ganz ganz schlimm, hab ich beim drüberschauen schon gesehen....als wenn Gesetzestexte nicht sowieso schon so blöd zu lesen wären.... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | ||||
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