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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sexuelle Belästigung - Bitte um Unterstützung | 24 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 857826 | ||
Datum | 06.04.2020 19:44 MSG-Nr: [ 857826 ] | 1404 x gelesen | ||
Unbedingt auch anzeigen. So kann zumindest im Falle einer Verurteilung auch verhindert werden, dass diese Person einfach "weiter zieht" in den nächsten Verein oder die nächste Feuerwehr. Zumindest dort, wo für die Aufnahme eine Führungszeugnis notwendig ist, ist dann Feierabend. Auch evtl. anfallende Ersatzansprüche oder Therapiekosten für das Opfer sind so durch den Täter gedeckt. Ohne Anzeige wird dies unmöglich. Der Ausschluss ist mit Verurteilung auch einfacher. | ||||
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