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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sicherung eines Löschteichs? | 22 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 858025 | ||
Datum | 15.04.2020 10:12 MSG-Nr: [ 858025 ] | 1351 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. was ändert sich da jetzt?Gar nix. Nicht für die Feuerwehr, und auch nicht für die Haftungsfrage i.S.d. dusseligen Urteils aus Hessen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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