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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sicherung eines Löschteichs? | 22 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 858028 | ||
Datum | 15.04.2020 11:13 MSG-Nr: [ 858028 ] | 1159 x gelesen | ||
Vom rechtlichen her ändert sich es insoweit, das die Sicherungspflicht, die einem Löschteich unterliegt, entfällt und nicht mehr Sorge getragen werden muß, das der Teich immer die Mindestmenge an Wasser enthält. Es muß natürlich sichergestellt sein, das die Grundversorgung an Löschwasser immer noch auf anderem Wege (Hydrant, Brunnen, Zisterne) vorhanden ist. Sonst ändert sich da von der Art her nichts, es ist immer noch ein Teich mit Wasser, welches auch zu Löschzwecke genutzt werden kann. Heinrich | ||||
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