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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 858419 | ||
Datum | 02.05.2020 16:59 MSG-Nr: [ 858419 ] | 2980 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Praxisorientiert sieht das dann so aus; Mit 50m Abstand innerorts hast Du seit 197 keinen geschlossenen Verband mehr (OLG Nürnberg, 1045, aus dem Kommentar zur StVO). Die Absände innerorts 50m und außerorts 100m sind Abstände aus rein militärtaktischer Überlegung zur erschwerung von Bombenangriffen. Leider haben diese Angaben es in die Lehrmeinung des Bevölkerungsschutzes geschaft und halten sich sehr hartnäckig. Unsere Straßenverkehrsbehörde hat uns innerorts 10m max. 15m und außerorts 25 bis max 35m (bis zu einer Geschwindigkeit von 80 km/h) empfohlen für Fahren im geschlossenen Verband. Das entspricht etwa für die üblichen Marschgeschwindigkeiten (IO 30 bis 40km/h, AO 60 bis 70 km/h) dem halben Tachoabstand. Grüße Simon | ||||
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