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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 858441 | ||
Datum | 03.05.2020 10:51 MSG-Nr: [ 858441 ] | 2817 x gelesen | ||
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Es gibt in Bezug auf die beleuchteten Kellen unterschiedliche rechtliche Interpretationen in Hinsicht auf § 36 Abs.5 und die (tatsächliche) Verwechslungsgefahr mit polizeilichen Anhaltesignalen. Zweckbestimmung der Winkerkelle (Vers.Nr. 9905-12-157-6882) war (und ist) nicht die Auch wenn die Polizei und die Eisenbahn die Kelle und deren Funktion vom Militär für ihre Zwecke übernommen hat. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
Geändert von Udo B. [03.05.20 10:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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