Geschrieben von Bernhard D.Zumindest den RD-ler hätte man, wenns die Einsatzhektik gegelassen hätte, vorher belehren können ?
Gute Idee. Entwurf dazu:
Sehr geehrter Herr Notarzt (vgl. Rückenschild...),
hiermit belehre ich Sie, dass es ihr Aufgabengebiet bei einer lebensgefährlich verletzten Person grundsätzlich nicht rechtfertigt, mit Sicherheitsschuhwerk und Helm eine Feuerwehrleiter in derartiger Weise zu besteigen, als ob es ein Klettergerüst auf dem städtischen Spielplatz wäre. Spielplätze sind zum Zeitpunkt dieses Einsatzes nämlich geschlossen!
Für die Zeit nach der Schließung kann ein derartiges Leitersteigen in Ausnahmefällen genehmigt werden. Erstellen Sie dazu bitte 2 Monate vorher eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie während des Medizinstudiums mindestens nach 3 Studentenfeiern entsprechende Klettergerüste ausbildungshalber bestiegen haben. Diese senden Sie bitte in dreifacher Ausfertigung ans Feuerwehr-Forum. Eine Ausfertigung zur Veröffentlichung, eine für Jürgen, eine für Lothar. Sollten dort für weitere Identitäten zusätzliche Kopien erforderlich werden, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.
Datum, Unterschrift, Einsatzleitergekrakel
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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