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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erfolgreicher Protest: Anwohner-Petition verhindert Feuerwehrhaus-Neubau | 109 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 858823 | ||
Datum | 15.05.2020 11:04 MSG-Nr: [ 858823 ] | 5849 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan D. der Bayerischen Verfassung Die Bayern nun wieder ;) Geschrieben von Stefan D. Die Förderung des Sports im Bereich der Jugend ist damit sehr wohl ebenso eine Pflichtaufgabe Ist nur die Förderung eine Pflichtaufgabe oder der Vorhalt einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen - Kulturpflege- körperliche Ertüchtigung der Jugend,- öffentliche Bäder? Denn für NRW steht im § 3.1 "Aufgaben der Gemeinden Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen." Für mich macht es schon einen riesen Unterschied ob ich Dritte fördern und unterstützen muß oder ob "ich" für die Erfüllung der Aufgabe garantieren muß. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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