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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaMünchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse6 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg858835
Datum15.05.2020 19:45      MSG-Nr: [ 858835 ]2054 x gelesen
Infos:
  • 16.05.20 Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

  • hallo,

    Der Bayrische Journalistenverband geht gegen das LG Urteil "Feuerwehr München darf Bilder verkaufen und verstößt nicht gegen die im Grundgesetz verankerte "Staatsferne der Presse" beim OLG München in Berufung

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     24.04.2020 14:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.04.2020 14:12 Loth7ar 7M., München
     15.05.2020 19:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.05.2020 22:06 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     17.05.2020 12:57 Thom7as 7H., Dornstadt
     24.08.2020 23:51 Jürg7en 7M., Weinstadt

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