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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse | 6 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 858854 | ||
Datum | 17.05.2020 12:57 MSG-Nr: [ 858854 ] | 1625 x gelesen | ||
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Es geht ja bei dem ganzen Themenkomplex gar nicht um Öffentlichkeitsarbeit. Die will wohl niemand der Feuerwehr und allen anderen staatlichen Einrichtungen absprechen. Im Kern geht es nach meiner Kenntnis in München eher darum, dass bei der BF München Mitarbeiter der Pressestelle mit Sondersignal zu Einsätzen fahren und die dort erstellten Fotos zu Schleuderpreisen verkaufen. Eine Verständigung der Presse findet längst nicht bei allen diesen Einsätzen statt, so das hier eine Ungleichbehandlung des Feuerwehr-Fotografen und des freien Fotografen entsteht. Der Feuerwehr-Fotograf bewegt sich frei im abgesperrten Bereich, während dem freien Fotografen teilweise der Zutritt verwehrt wird. Das Blöde an der ganzen Sache: Die Situation ist so verfahren, dass man es einfach nicht mehr schafft, sich bei einem Bier zusammenzusetzen und miteinander zu reden. Beide Seiten haben meiner Meinung nach gute Argumente, aber das derzeitige Prozedere ist halt auch nicht so ganz in Ordnung. :-( | ||||
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