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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaNegativ-Beispiele Fzg.-Beschaffung getrennte Lose Aufbau+Fahrgestell23 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW858889
Datum19.05.2020 11:35      MSG-Nr: [ 858889 ]3123 x gelesen
Infos:
  • 15.12.19 AK Technik der AGBF Bayern

  • Geschrieben von Darre H.Das dort geschriebene deckt sich zwar in weiten Teilen mit dem, was zum Thema "Los-Bildung" in der "Fachempfehlung Nr. 1, Ausschreibung und Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen" des FA Technik der deutschen Feuerwehren steht.


    Ja - zumindest die letzte Fasssung, weil in der ersten Fassung stand so ziemlich das Gegenteil, wie auch in vorherigen Artikel von RA Pinkenburg dazu...

    Geschrieben von Darre H.Denn für mein Verständnis steht dort - und zwar jeweils in beiden der Publikationen - sinngemäß, dass die bloße Feststellung, es könnte Schnittstellen-Probleme geben, so allein noch lange nicht als Begründung für 1 Los ausreicht.
    Dort steht, für 1 Los muss: ... umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, Gründe müssen nicht nur allgemein anerkennenswert sein, sondern eindeutig überwiegen, ... erhöhte Dokumentation bei Abwägung der Gesichtspunkte, ... ausführliche Begründung des Entscheidungsprozesses, ...

    Puuh, wie muss sowas jetzt im Detail aussehen, damit es auch wirklich rechtlich sauber ist?

    "Alle Welt" hier sagt zwar, schreib bloß in 1 Los aus, is viel besser (was genau unsere Meinung is), aber wie begründet man dass denn ausreichend und "sauber"?


    Ich habe zur ersten Fassung der FE des DFV hinreichend oft geschrieben, warum das so noch nie klug und auch nicht vorgeschrieben war ("Zwang" zur getrennten Ausschreibung bestand nur in den Phantasien von Vergaberechtlern - oder von diesen angetriebenen/-triggerten Verwaltungsmenschen), Beispiele dazu findet man nach kurzer Forensuche auch hier, z.B.
    http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=667060
    Nach dem leider zu erwartenden Gerichtsurteil: http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=821608

    Sonderproblem Kartell (hat sich aber m.W. wieder gelegt): http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=675026

    Dazu habe ich Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht und mehrfach u.a. beim Haus der Technik bei den Beschaffungsseminaren vorgetragen.

    Zwischendurch wurde dann doch - weil die Probleme immer größer und offensichtlicher geworden sind - die FE des DFV komplett überarbeitet und in dem Bereich neu gefasst. Das was da jetzt drin steht, ist nicht nur rechtlich ok, es ist auch praktikabel.

    Die Dokumentationspflicht gibt es - die sieht natürlich ein Rechtsanwalt strenger als ein Feuerwehrangehöriger. Es muss aus der Dokumentation schon klar hervorgehen, warum man sich für die Beschaffung von Fahrgestell und Aufbau in einem Los entschieden hat, das ist aber doch mit den beschriebenen Hinweisen kein Problem!?! (Wer das nicht hinbekommt, möge sich fragen, wie er die Ausschreibung an sich hinbekommen will...)

    Ich war zuletzt noch gerichtlich bestellter Gutachter/Sachverständiger, um dazu ausführlich Stellung zu nehmen. Das Urteil ist m.W. noch nicht öffentlich. Sobald ich das habe stelle ich das vor.

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    Geändert von Ulrich C. [19.05.20 11:36] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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