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Thema | Corona: Ausbildungs- und Übungsdienste, die zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit notwendig sind | 26 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 858955 |
Datum | 21.05.2020 21:04 MSG-Nr: [ 858955 ] | 3814 x gelesen |
In RLP sollen auch nur solche Übungen stattfinden, die, Zitat, "zwingend zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit durchgeführt werden müssen".
Ich finde die Frage etwas umgedreht interessanter: Was machen wir denn sonst für Übungen, die nicht zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlich sind? Und warum machen wir die dann überhaupt?
Man müsste die Verfasser solcher Hinweise, Empfehlungen etc. mal höflich fragen, ob sie das noch etwas näher definieren könnten. Bis zur Antwort, wenns überhaupt eine gibt, würde ich einfach den normalen Dienstplan nehmen, die letzten Wochen abhaken, und normal wieder einsteigen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [21.05.20 21:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 21.05.2020 17:45 |
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Mark7us 7K., Niedereschach - Kappel |
| 21.05.2020 18:50 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 21.05.2020 21:04 |
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