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Thema | Darf ich einen Melder tragen ? | 43 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 859002 | ||
Datum | 23.05.2020 20:53 MSG-Nr: [ 859002 ] | 2964 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Wo findet sich denn die zu diesem Verbot gehörende Rechtsgrundlage? u.a. ergibt sich das aus §88 und 89 des TKG sowie §201 Abs, 2 und 4 StGB. Wenn einer einen entsprechend programmierten FME/DME mit sich rumträgt, wird man wohl davon ausgehen können, dass zumindest versucht werden sollte, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Daten/Sendungen zu empfangen. Die weiteren evtl. möglichen Paragrafen diverser Vorschriften darfst du dir gern selbst raussuchen. Es mag durchaus sein, dass je nach Richter das ganze etwas unterschiedlich eingestuft wird, wenn man mit einem solchermaßen programmierten Empfänger erwischt wird. Meine Betrachtung gibt eher die sichere Seite für den Fragesteller an. Gruß, Michael | ||||
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