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Thema | Darf ich einen Melder tragen ? | 43 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 859006 | ||
Datum | 23.05.2020 23:28 MSG-Nr: [ 859006 ] | 2660 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Geschrieben von Henning K.Wo findet sich denn die zu diesem Verbot gehörende Rechtsgrundlage? Für den Fall, dass der Empfänger ohne Energiequelle mitgeführt wird halte ich das schon für etwas abwegig. Zumal wenn der Träger wie hier der TE eine zwar etwas sonderbar anmutende, aber durchaus plausible Erklärung hat. Geschrieben von Michael W. wird man wohl davon ausgehen können, dass zumindest versucht werden sollte Wegen der bloßen Vermutung jemand könne möglicherweise versuchen eine Straftat zu begehen repressiv tätig zu werden tut man sich ja schon bei politischen Extremisten schwer, bei denen die Vermutung besteht sie könnten möglicherweise Terroristen sein oder werden. Im vorliegenden Fall wird doch (hoffentlich) nicht mehr als eine Gefährderansprache im Sinne von "Ja wenn Sie da aber eine Batterie einlegen, dann ist das ganz doll verboten und kann auch bestraft werden!" bei herauskommen. | ||||
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