Rubrik | Übung |
zurück
|
Thema | Corona: Ausbildungs- und Übungsdienste, die zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit notwendig sind | 26 Beiträge |
Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 859018 |
Datum | 24.05.2020 12:24 MSG-Nr: [ 859018 ] | 2455 x gelesen |
Jugendfeuerwehr
Jugendfeuerwehr
Hallo,
in Nordrhein-Westfalen ist die allgemeine Jugendarbeit und damit auch die JF noch bis zum 30.05. untersagt.
Wir haben uns dazu entschlossen, den Dienst in der JF zum bald möglichsten Zeitpunkt wieder anzubieten.
Natürlich mit einem auf die Corona-Lage entsprechend abgestimmten Konzept.
Dabei geht es uns nicht in erster Linie um die Feuerwehr, sondern um unseren jugendpflegerischen Auftrag, da die Jugendlichen ja auch seit Monaten mit entsprechenden Einschränkungen zu Hause sitzen und die persönliche Lage in den Familien bei uns in der Großstadt eventuell eine andere ist, als auf dem Dorf.
Wir haben sogar vor, in diesem Jahr keine Sommerpause zu machen, um zumindest ein bisschen Ferienprogramm bieten zu können.
Viele Grüße,
Jens
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|