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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erfolgreicher Protest: Anwohner-Petition verhindert Feuerwehrhaus-Neubau | 109 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859030 | ||
Datum | 25.05.2020 08:33 MSG-Nr: [ 859030 ] | 4169 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten B. Auch für ein Feuerwehrhaus sind hier keine "Abkürzungen" erlaubt.Nicht weil es ein Feuerwehrhaus ist, aber, und da revidier ich meine obige Ansicht ein bisschen nach Stöbern in Baurechtskommentierungen, Abkürzungen gibt es im Baurecht schon einige, und das Errichten eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes im Außenbereich ist nicht in jedem Fall unzulässig. Das kommt öfters vor, und man hält sich damit an Gesetze und Regeln. Das hat in diesem Fall ja auch nicht nur die Stadt so gesehen, sondern zunächst auch das zuständige Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das dafür schon einen positiven Bauvorbescheid erteilt hatte. Klar, der wurde nun auch gekippt, aber es ist schon irgendwie Rechtsstaat deluxe, dass die Instanz, die das Vorhaben als rechtswidrig bezeichnet, gleichzeitig nochmal an den Weg erinnert, wie das Vorhaben legalisiert wird - ohne dass sich am Vorhaben selber etwas ändert. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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