Aus dem Zeitungsbericht geht doch hervor, was da schief gelaufen ist Nachteilig sei wohl auch, dass die Feuerwehr ihre Drohne ohne vorherige Absprache beschafft hat
Dass rund um einen Truppenübungsplatz ein Drohnen-Flugverbot existiert lässt sich ohne großen Aufwand (Internetsuchmaschine Stichworte Drohne + Truppenübungsplatz, alternativ reicht ein Blick in die Drohnen-Verordnung) herausfinden. Dass die Stationierung und Nutzung einer Drohne in einer Flugverbotszone mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, ist somit wahrlich keine Überraschung. Bei diesen äußeren Umständen klärt man vor der Beschaffung die Rahmenbedingungen mit den zuständigen Stellen ab (ob die Drohne überhaupt wie gewünscht am eigenen Standort stationiert und genutzt werden kann)! Dies gilt auch für Geschenke an die Feuerwehr, die als Einsatzmittel Verwendung finden sollen. An solchen bürgerschaftlichen Engagements sind erfahrungsgemäß immer auch Mitglieder der beschenkten Feuerwehr beteiligt. Woher sollen die Spender sonst wissen, welches Geschenk die örtliche Feuerwehr gerne hätte bzw. was das Einsatzmittel alles können soll? ;).
Wer als Beschaffer im Vorfeld seine Hausaufgaben nicht erledigt (egal, ob bewusst aus Dreistigkeit oder unbewusst aus Unwissenheit) braucht sich hinterher nicht zu beschweren, wenn die zuständigen Stellen die angedachte Nutzung nicht genehmigen.
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