Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beiträge |
Autor | Pete8r S8., Oldenburg / Niedersachsen | 859058 |
Datum | 27.05.2020 23:16 MSG-Nr: [ 859058 ] | 3029 x gelesen |
Hallo Florian, schon mal vielen Dank!
Geschrieben von Florian F.Selbst für Mitglieder der Feuerwehr gelten damit schon entsprechende Hürden um bei der Einsatzabteilung mitzumachen. Diese Voraussetzungen sind bei einem Kind, das kein Mitglied der Feuerwehr ist, ja noch viel weniger gegeben.
Ja, das ist mir klar. Gibt es aber eine gesetzliche Grundlage, dass Kinder eben nicht mit zum Einsatz dürfen?
Geschrieben von Florian F.Bezüglich der Heranziehung von (feuerwehrfremden) Personen habe ich in Eurem Brandschutzgesetz nichts gefunden. Dies taucht nur im § 28 NKatSG und ist somit für den Standardeinsatz auch nicht geeignet.
Ich denke § 24, Satz 2, Nr. 5 meinst du. Auch hier stellt sich die Frage: Der Einsatzleiter kann Leute verpflichten. Aber ist das gleichzeitig ein Ausschluss von nicht Verpflichteten?
Geschrieben von Florian F.Hinzu kommt, dass der Unfallschutz erstmal nur für Feuerwehrleute gilt. Darunter fällt das Kind dann erstmal auch nicht.
Das ist definitiv schon einmal ein guter Punkt.
Geschrieben von Florian F.Bleibt zuletzt noch der Punkt, dass auch auf dem Weg zum oder vom Einsatz immer noch eine Folgeeinsatz kommen kann. Wird übernommen, ist ein "nicht dringenden Einsatz" ganz schnell ein Dringender.
Das ist klar. Es geht auch nicht um mein Kind. Ich finde ein solches Verhalten sehr unangebracht, aber benötige nun mal gesetzliche Grundlagen, die dieses Ausschließen oder Erlauben.
Vielen Dank!
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