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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDrohneneinsatz der Nitzlbucher Feuerwehr: Diskussion geht weiter    # 10 Beiträge
AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin859060
Datum27.05.2020 23:17      MSG-Nr: [ 859060 ]2234 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.Grund ist die Nähe zum Truppenübungsplatz Grafenwöhr, dessen westliche Grenze bekanntlich nur rund 500 Meter entfernt liegt.

Das eigentliche Problem ist, daß Reinhard Mey Unrecht hatte: Über den Wolken ist die Freiheit keineswegs grenzenlos, sondern es gibt jede Menge Zäune in der Luft, die man nur auf Luftraumkarten sehen kann.

Oberhalb und um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr gibt es mehrere Flugverbotszonen, ED-R 136 und noch ein Kennbuchstabe dazu, das "D" steht für "Deutschland" und das "R" für "restricted", also Stacheldrahtzaun. § 62 Luftverkehrsgesetz hält häßliche Drohungen bereit für Leute, die solche Zäune mißachten.

Da fliegt auch der Rettungshubschrauber drumherum, wenn er keine ausdrückliche Freigabe von der Flugsicherung hat. Wenn Du ein Flugzeug hast und einen Pilotenschein und Luftraumkarten und mit Deinem Flugfunkgerät nachgewiesenermaßen umgehen kannst, also ungefähr 100 mal besser vorbereitet bist als die Nitzlbucher Feuerwehr es anscheinend war, dann fliegst Du erst recht drumherum, weil Du ja gerne fragen kannst, aber für ED-R 136 X keine Freigabe bekommst, auch nicht zu Weihnachten. (Wenn Du auch noch eine Instrumentenflugberechtigung hast und auf einem IFR-Plan unterwegs bist, dann könnte es klappen, wenn aktuell kein militärischer Luftverkehr unterwegs ist.)


Die Nitzlbucher hätten folgendes versuchen können:

1) Einen Plan machen. Also, einen richtigen. Sagen wir mal Transponder für die Drohne, Flugfunk für den ELW, Flugfunkausbildung für ELW-Knechte, 3D-Darstellung der verschiedenen Lufträume auf dem Rechner im ELW (dafür gibt's Programme, die gar nicht furchtbar teuer sein müssen).

2) Kleinen Besuch machen, 7th Army Training Command, sich über die Flugbewegungen und Sicherheitsbedenken informieren lassen, das eigene Konzept vorstellen und vor allem einen direkten Draht besorgen.

Danach beim Luftfahrtbundesamt einen Antrag stellen, der erkennen läßt, daß die Antragsteller eine Vorstellung davon haben, worum es geht.



So wie es jetzt gelaufen zu sein scheint, ist der Antrag vermutlich genauso behandelt worden, als wenn ich mit meinem Gartenschlauch beim Raffineriebrand auftauche und auch ein bißchen löschen möchte.



Hans-Joachim

"Zu allen Zeiten zogen Prozessionen von Lustigen durch die Straßen und riefen, dass die Pestilenz gar keine Kraft habe, wenn man es nur wirklich wolle."
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