Rubrik | Übung |
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Thema | Corona: Ausbildungs- und Übungsdienste, die zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit notwendig sind | 26 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859076 |
Datum | 28.05.2020 09:09 MSG-Nr: [ 859076 ] | 2238 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
RLP hat es nun zumindest etwas genauer geregeltempfohlen:
27.05.2020
Übung auf Einheitsebene
- können mit allen Feuerwehrangehörigen durchgeführt werden.
- Besprechungen innerhalb der Einheit sind ebenfalls möglich
10.06.2020
Übungen im Ausrückebereich
- Übungen können mit mehreren Einheiten im Ausrückebereich durchgeführt werden.
- Besprechungen innerhalb des Ausrückebereichs sind ebenfalls möglich.
24.06.2020
Übungen auf VG-Ebene
Durchgeführt werden können:
- Übungen mit mehreren Einheiten in einer Verbandsgemeinde oder einer Stadt
- Übungen von Teileinheiten der Landkreise (Gefahrstoffzug, etc.)
- Übungen von Facheinheiten des Landes auf VG-Ebene (ROTH, etc.)
17.08.2020
Übungen und Ausbildung auf Kreisebene
Durchgeführt und wiederaufgenommen werden können:
- Kreisausbildungen
- Übungen auf Kreisebenen
- AGT Übungen auf einer Atemschutzübungsstrecke (Belastungsübung etc.)
- Übungen der Einheiten des Landkreises (TEL, Gefahrstoffzug, etc.)
- Übungen der Facheinheiten des Landes.
Quelle im BKS-Portal.rlp
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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