Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859080 |
Datum | 28.05.2020 10:09 MSG-Nr: [ 859080 ] | 2296 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Daniel G.Das Problem geht ja weiter Genau, nämlich das Problem, das die Erwartungen an einen solchen "Einsatz" himmelweit auseinander driften. Eine geplante Brandnachschau bedeutet für mich, das nicht Externe mittels Notruf mitteilen "Hier hat es gebrannt, bitte liebe Feuerwehrhelden schaut noch mal nach", sondern dass Einsatzstelle, Brandausmaß etc. der Feuerwehr aus ner vorherigen ungeplanten Anforderung schon bekannt sind. Die Zeit für ne dauerhafte Brandwache dort hat man sich dann nicht genommen, oder die ist auch schon abgelaufen, auch das wird seine Gründe haben. Aber nochmals nachschauen will man dann nach Zeit X trotzdem mal. Anders wäre das Merkmal "geplant" nicht zu erfüllen. Einsatznachschau nennt man sowas in Fachkreisen, weil sich Einsatznachnachschau oder Einsatznachnachnachnachschau irgendwie doof anhören.
Den Termin X für diesen "Einsatz" legt man dann i.d.R. so fest: "Wer hat denn im Laufe des Tages/ um x Uhr mal Zeit?", womöglich mit dem Zusatz "...und ist eh in der Nähe?" Das ist ne reine Servicedienstleistung am evtl. noch beunruhigten Kunden oder auch nur am eigenen Gewissen.
Einzige, aber auch schon sehr seltenst eintretende Einsatzoption ist dabei das Absetzen eines erneuten Notrufes, falls aus der geplanten Brandnachschau ungeplante Nachlöscharbeiten für weitere Kräfte werden sollte. In Zeiten des Handys braucht man dafür kein Feuerwehrfahrzeug mehr, und in den Fällen an die ich mich praktisch erinnern kann hatte ich auch keinerlei PSA an oder auch nur griffbereit dabei. Ein Gaffer mit kleiner Sonderaufgabe, wenns schon nichts mehr zu gaffen gibt.
Wenn die fehlende Betreuungsmöglichkeit für ein Kind dazu führen sollte, dass sich keiner für diesen "Einsatz" findet, macht eben einer einen Spaziergang mit seinem Kind, und kommt zufällig an der Brandstätte vorbei. Nachteil: Man müsste, natürlich unter Beachtung der üblichen Fallabwandlungen und Problemerweiterungen, mal prüfen ob und wie das in der offiziellen Einsatzstatistik berücksichtigt werden darf.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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