Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859094 |
Datum | 28.05.2020 16:01 MSG-Nr: [ 859094 ] | 1849 x gelesen |
Geschrieben von Thomas M.Vielleicht mal zur Begrifflichkeit hier die Einleitung lesen Die dortige Erläuterung passt auf die Ausgangsfrage hier aber nunmal nicht, denn es ist die Rede von einem "geplanten Einsatz". Eine Brandnachschau als terminlich geplanter Einsatz ist logischerweise nur dann möglich, wenn du bei der Terminabsprache weißt, wo es wann in welchem Ausmaß gebrannt hat. Ergo warst du als Feuerwehr vorher schonmal da, und kennst die Gegebenheiten und etwaige Gefahrenpotentiale vor Ort schon.
Oder aber du bist der Brandstifter, aber auf diese Fallabwandlung müssen wir ja nun nicht auch noch eingehen ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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