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Thema | Tempolimit von 130 km/h dürften Einsatzzahlen im Bereich der TH bei Verkehrsunfälle senken. | 64 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859183 |
Datum | 02.06.2020 10:03 MSG-Nr: [ 859183 ] | 4938 x gelesen |
Geschrieben von Eike R.Man sehe sich doch mal an, wie viele Autofahrer von Landstraßen abkommen und sich dann an Bäumen schwer verletzen. Das sind sehr viel mehr als Verletzte auf unbegrenzten Autobahnen (danke für die verlinke Unfallstatistik!). Ginge es nach logischen Sicherheitsargumenten, müsste man also erstmal über baumfreie Streifen neben den Landstraßen reden. Tut aber keiner...
Doch, einer schon: Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat genau das in seinen Top-Forderungen:
Baumunfälle verhindern
Seitenräume von Landstraßen hindernisfrei gestalten
Bei bestehenden Bäumen im kritischen Bereich Einsatz von passiven Schutzeinrichtungen verstärken
Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf baumbestandenen Straßen reduzieren und deren Einhaltung effizient überwachen
Tempolimits sind in diesen Forderungen zwar auch enthalten, allerdings nicht auf Autobahnen. Was vielleicht auch ein ganz kleines bisschen damit zusammenhängen könnte, das dort (Zahlen aus 2018) nur 6,7 % aller Unfälle mit Personenschaden und 12,9 % aller Getöteten gezahlt wurden, wogegen innerhalb von Ortschaften 69% der Unfälle mit Personenschäden und 30% der Getöteten und außerorts, ohne Autobahnen, 24,3% der Personenschadensunfällen mit stolzen 57% der Getöteten stattfanden (vgl. Unfallgeschehen nach Ortslage).
Das könnten übrigens auch die Verkehrsministerien von Bund und Ländern wissen, denn die sind ja alle DVR-Mitglieder (und finanzieren dessen Arbeit auch zu einem Großteil). Aber die raren Zeiten, in denen politisches Handeln von Expertenrat und Fakten geleitet wird, sind für dieses Jahr leider schon aufgebraucht. Jetzt gilt wieder Arbeitscredo Pippi Langstrumpf.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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