Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 859196 |
Datum | 03.06.2020 07:24 MSG-Nr: [ 859196 ] | 1164 x gelesen |
Geschrieben von Christian S.Und was wäre wenn ich da jetzt als Privatmensch vorbei gekommen wäre, nix Feuerwehr oder Feuerwehrklamotten, aber es raucht und ich vermute einen Notfall, fahre ich dann weil Kind im Auto einfach weiter und gucke weg?
Du musst jetzt auch ganz stark sein.
Ja, wenn ein kleines Kind, so wie bei dir zB 4 Jahre, dabei ist.
Ja, da hat der in Not geratene Mensch einfach Pech gehabt. Man muss zwar noch ein Notruf absetzen, aber dann ist es schon aus mit der Hilfeleistung.
Nicht umsonst heißt es auch im Strafgesetzbuch.
Zitat:"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Und die Aufsichtspflicht ist nunmal eine wichtige andere Pflicht.
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