News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Waldwege befahren - Erlaubnis | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 859263 | ||
Datum | 04.06.2020 18:06 MSG-Nr: [ 859263 ] | 1654 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Volker C. Ich würde vor einer Übung auch den zuständigen Revierförster/Jagdpächter(SB) zu Rate ziehen. Förster kann ich ja verstehen, aber der Jagdpächter hat da überhaupt nichts mit zu tun. Wobei auch hier der Förster nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner ist. Da kann es verschiedene zuständige Ansprechpartner geben. Das ganze auch noch abhängig davon, ob die Wege eigene Grundstücke sind und als solche im Besitz der Gemeinde oder ob sie zum Waldgrundstück dazuzählen. Bei uns sind so gut wie alle Waldwege in gemeindlichem Besitz und eigene Grundstücke, der Wald ebenso, zum größten Teil in Gemeindebesitz, zu einem kleineren Teil Privatwald. Private Waldwege gibt es nicht. In dem Fall also dürfte die Gemeinde der richtige Ansprechpartner sein. Gruß, Michael | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|