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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Waldwege befahren - Erlaubnis | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 859272 | ||
Datum | 04.06.2020 22:41 MSG-Nr: [ 859272 ] | 1577 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel R. Erfahrungsgemäß verweisen die Gemeinden dann wieder an den zuständigen Revierförster. Meine Erfahrung ist ne andere. Bei uns regelt das der Ortsbürgermeister. Der Revierförster ist zwar für den Wald, aber nicht für die gemeindeeigenen Wege zuständig. Wenn die Wege zum Waldgrundstück gehören und es sich nicht um Gemeindewald handelt, mag es anders sein. Gruß, Michael | ||||
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