Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Waldwege befahren - Erlaubnis | 18 Beiträge |
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 859277 |
Datum | 05.06.2020 13:33 MSG-Nr: [ 859277 ] | 1226 x gelesen |
Operativ Taktisches Studium (Einsatzvorbereitung, DDR)
In Brandenburg gilt nach LWaldG:
(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt.
Wenn also Befahrung der Wasserentnahmestellen oder OTS im Dienstplan steht ist es eine hoheitliche Tätigkeit. Gleichzeitig haben wir bedingt durch die hohe Brandgefahr bei uns ohnehin einen stetigen Kontakt zur Forstbehörde.
Schilder gibt es bei uns quasi keine(mehr wegen geringer Halbwertzeit). Dafür aber eigentlich an jedem Weg eine Schrankenanlage welche sich mit Feuerwehr-Dreikant öffnen lässt.
Gruß Ralf
Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert
Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)
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