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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 859688 | ||
Datum | 24.06.2020 10:06 MSG-Nr: [ 859688 ] | 4000 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Kolonne + Kolonne + Kolonne = Verband KFZ-rechtlich: Nein, weil rechtlich eine Marschkolonne ein Marschverband ist, vgl.... https://dejure.org/gesetze/StVO/27.html Führungstaktisch: bedingt ja, weil aus verschiedenen Marschverbänden an der Einsatzstelle (oder in deren Sammelraum) ein taktischer Verband entstehen kann/wird/soll.. Noch komplizierter wirds, wenn man das ganze auf alle Verkehrsteilnehmer (juristisch) erweitert... ;-) https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/27-stvo/, wobei der überarbeitete § 27 mittlerweile ja sogar Radfahrende ab 15 als Verband ansieht, glücklicherweise ist das so noch wenig bekannt, weil das sonst jede Menge Fahrradaktivisten stärker gegen die KFZ an Kreuzungen nutzen würden... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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