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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wandlung eines Liefervertrages für ein Feuerwehrfahrzeug | 11 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 859960 | ||
Datum | 07.07.2020 12:11 MSG-Nr: [ 859960 ] | 1176 x gelesen | ||
Lasst es... Ihr habt beim Werklieferungsvertrag die gleichen Rechte wie beim Kaufvertrag. Wenn die Nacherfüllung (Reparaturversuche) das zweite Mal fehlgeschlagen ist, dann könnte ihr zurücktreten, und das solltet ihr auch tun. Ein Wandlung ist je nachdem was herumgeschrieben wird, ein ganz neuer Vertrag oder eine Modifikation vom alten Vertrag. Wird ein neuer Vertrag abgeschlossen, hätte man vorher neu ausschreiben müssen. Wird ein Vertrag in derart abgeändert, dass nachher eine ganze andere Sache beschafft wird als ursprünglich, dann muss ebenfalls neu ausgeschrieben werden. Der sauberste Weg ist: Rücktritt vom ursprünglichen Vertrag. Neu ausschreiben. Neu beschaffen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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