News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gewalt gegen Einsatzkräfte | 122 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 860506 | ||
Datum | 28.07.2020 11:12 MSG-Nr: [ 860506 ] | 2096 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Leider ja. Man sollte da die Regeln aus dem Straßenverkehr anwenden, da wirkt Alkoholgenuss nicht strafmildernd, sondern eher strafverschärfend. Vielleicht sollte man den § 316 StGB "Trunkenheit im Verkehr der feslegtt: "Wer im Verkehr () ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" so nach dem Motto "wer infolge des Genusses ...... nicht mehr in der Lage ist, sich ordentlich (ohne Straftat) in der Öffentlichkeit zu bewegen ...... Man darf ja träumen. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|