Rubrik | Einsatz |
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Thema | Gewalt gegen Einsatzkräfte #
| 122 Beiträge |
Autor | Dirk8 M.8, Osten / Niedersachsen | 860519 |
Datum | 29.07.2020 06:59 MSG-Nr: [ 860519 ] | 2167 x gelesen |
Infos: | 04.09.19 #IMMERDA Kampagne wirbt für Respekt gegenüber Einsatzkräften 29.03.18 Iserlohn: RTW-Besatzung angegriffen 20.02.17 Feuerwehr Velbert: Respektlosigkeit vor Einsatzkräften nicht mehr nur ein Problem in Großstädten! 20.02.17 Feuerwehr Kelsterbach: Feuer - Menschenleben in Gefahr
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Rettungsdienst
Ich vermute (und hoffe) mal, dass du mit "Manches Mal muss mit Gewalt geantwortet werden..." meinst, dass zur Durchsetzung der Rechtsordnung und des staatlichen Gewaltmonopols manchmal durch die zuständigen Behörden leider auch physische Gewalt eingesetzt werden muss.
Davon unbenommen sehe ich deine Aussagen eher kritisch:
1. Nur weil die Polizei früher im "Ausgehanzug" auf Streife gegangen ist, war das weder automatisch richtig noch besser. Es ist primär einfach nur so, dass es damals so "Mode" war, man es nicht besser wusste, es noch nicht erforderlich war oder schlicht noch keine bessere Ausrüstung vorhanden war. Die Einsatzgrundsätze und die verfügbare Ausrüstung gehen hier mit der Zeit und es sollte selbstverständlich sein, dass man nicht nostalgisch an veralteten Dingen festhält ("Ist doch früher auch meist gut gegangen...").
Als FA würdest du wohl auch nicht auf die Idee kommen, im Dienstanzug in den Innenangriff zu gehen, nur weil man das ja in den 50ern und 60ern ja auch noch so gemacht hat.
2. An Gewalt ist niemals das Opfer schuld sondern immer und ausschließlich der Täter! Die Aussage, die Polizei (oder gar ein FA) würde durch seine Ausrüstung Gewalt provozieren steht auf dem gleichen Niveau wie die Aussage, ein Vergewaltigungsopfer hätte die Tat durch ihre "leichte Bekleidung" ja selbst verschuldet.
3. Wenn Fw und RD darauf hinweisen, dass sie sowohl quantitativ als auch besonders qualitativ verstärkt Gewalt gegen ihre Einsatzkräfte feststellen, dann lassen sie sich nicht "willfährig vor den Karren der Polizei spannen" sondern nehmen ihr Recht und ihre Pflicht zum Schutz ihrer Mitarbeiter wahr. Überhaupt stellt sich hier die Frage, was der polemische Ausdruck soll: niemand hat das Recht gegen die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols Gewalt auszuüben. Von daher ist es natürlich, dass sie hier auf eine gesellschaftliche Fehlentwicklung hinweist und Maßnahmen der Legislative und besonders der Judikative einfordert, um hier weiter ihren Auftrag zum Schutz der Bürger und des Staatswesens erfüllen zu können (festnehmen und dann mit einem "dududu" wieder laufen lassen scheint ja nicht wirklich gut zu funktionieren).
Wo ich dir aber Recht gebe ist, dass man bei der ganzen Sache die Kirche auch mal im Dorf lassen muss. Nicht jedes böse Wort muss zwingend gleich als Beleidigung betrachtet werden und nicht jedes Gerangel bei einer Maßnahme ist gleich eine Gewalttat. Mein Eindruck ist aber, dass hier grundsätzlich schon mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgegangen wird und alle Beteiligten ihre Pappenheimer kennen.
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