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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Domi8nik8 B.8, Partenstein / Bayern | 860889 | ||
Datum | 10.08.2020 18:27 MSG-Nr: [ 860889 ] | 7366 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. Also erstens - die Dame war keine "Mitarbeiterin" sondern Leitende Angestellte. Auch die sind nicht vogelfrei, unterliegen aber anderen Regeln, sowohl vom Arbeitsrecht her, als auch von den üblichen Verfahren der Einstellung/Abberufung. Heißt dass Sie muss sich deswegen folgende Einladung gefallen lassen? Ich finde Dich echt voll hübsch, wenn ich als älterer Mann das noch so sagen darf. Oder: Ich schicke Dir einen süßen Gutenachtkuss, welchen ich dir gern selber und in echt mal geben würde, wenn ich das darf um sie eben dazu direkt in sein Hotelzimmer einzuladen: Wenn du magst, kannst Du noch gern kurz zu mir kommen. Können ja gern uns noch ein wenig unterhalten. Bin im EG 310. Geschrieben von Wolfgang K. In der Regel geht das geräuschlos und mit einem Aufhebungsvertrag incl. Abfindung. Aber auch nur wenn ich einen fähige Personalabteilung/Referent/in habe der dies vernünftig angeht. Funktioniert dies nicht geht der AN vor das Arbeitsgericht was auch sein gutes Recht ist. Dies gibt es auch in anderen Bereichen und nicht nur beim DFV. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Arbeitsrechtlicher-Skandal-an-Uniklinik-Luebeck,uksh574.html | ||||
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